FAQ

Übersetzer übertragen einen Text schriftlich von einer Sprache in die andere, Dolmetscher mündlich.

Es sind es zwei verschiedene Berufe, auch wenn manche von uns beides anbieten.

Bitte legen Sie mir den Text vor. Gerne unterbreite ich Ihnen einen Kostenvoranschlag, ohne dass hieraus Kosten oder eine Verpflichtung für Sie entstehen. Eine seriöse und verlässliche Angabe über die entstehenden Kosten kann Ihnen ein professioneller Übersetzer nämlich nur dann geben, wenn er eine genaue Vorstellung von der zu erbringenden Leistung hat.

Das Honorar ist im Wesentlichen abhängig von Art und Schwierigkeit des Textes, letztendlich vom Zeitaufwand. Hierzu ist es beispielsweise wichtig, Zweck und Zielgruppe der Übersetzung zu kennen und sich ein Bild vom Aufwand für Recherche, Terminologie, Formatierung usw. zu machen. Daher sind Preise bei Übersetzungen so individuell wie die Aufträge der Kunden.

Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) berücksichtigt, dass der Zeitaufwand bei einem editierbaren Word-Dokument in der Regel geringer ausfällt als bei einem Dokument beispielsweise auf Papier oder als PDF.

Bei Übersetzungen rechne ich üblicherweise nach Zeilen zu je 55 Anschlägen inklusive Leerzeichen ab. Zugrunde gelegt wird der Zieltext, das heißt die Übersetzung, die Sie am Ende in Händen halten.

Nach Fertigstellung der Übersetzung ermittelt der Computer die Gesamtzeichenzahl der Übersetzung. Diese wird durch 55 geteilt, woraus sich die Zeilenzahl für die Abrechnung ergibt. Die so ermittelte Zeilenzahl ist unabhängig von der Schriftgröße.

Das Honorar für die Übersetzung errechnet sich dann wie folgt:
Zeilenzahl x vereinbarter Zeilenpreis.

Zusatzleistungen wie z. B. Beglaubigung der Übersetzung, Mehrfachausdrucke (auch zu einem späteren Zeitpunkt), Behördengänge, Postversand usw. werden gesondert in Rechnung gestellt.

Bitte beachten Sie, dass Honorare grundsätzlich Nettopreise sind und sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer verstehen.

Bitte legen Sie mir den Text vor. Eine realistische Zeiteinschätzung kann ich Ihnen geben, sobald ich eine klare Vorstellung von der zu erbringenden Leistung habe.

Ich bemühe mich um kürzestmögliche Lieferzeiten, möchte jedoch Ihrem Auftrag auch größtmögliche Sorgfalt zukommen lassen.

Auch meine jeweilige Auftragslage spielt dabei eine Rolle. Bei fristgebundenen Übersetzungen ist es daher sinnvoll, mich bereits vorab zu informieren, damit ich Ihren Auftrag einplanen kann.

Im Wesentlichen unterscheidet man zwischen zeitversetztem (konsekutivem) Dolmetschen und zeitgleichem (simultanem) Dolmetschen.

Bei konsekutivem Vorgehen erfolgt die Verdolmetschung kürzerer oder auch längerer Passagen zeitversetzt, im Wechsel mit den Sprechern. Typische Beispiele: Dolmetschen von Geschäftsverhandlungen, Begrüßungsreden, Tischgesprächen, Maschineneinführungen, Behördenterminen, notariellen Verträgen, Zeugenaussagen bei Gericht, notarielle Beurkundungen. Hier kommt oft Notizentechnik zum Einsatz. Bitte berücksichtigen Sie bei der Zeitplanung, dass für konsekutive Verdolmetschung die doppelte Zeit erforderlich ist.

Bei simultanem Vorgehen erfolgt das Dolmetschen prinzipiell zeitgleich mit dem Sprecher. Typische Beispiele: Konferenzen, Flüsterdolmetschen für Beteiligte bei Gericht, insbesondere Angeklagte. Hier kommen oft Kabinen, Personenführungsanlagen o. ä. zum Einsatz. Bei dieser Dolmetschart wird ein höheres Honorar pro Stunde / Tag fällig als bei konsekutivem Dolmetschen, aber letztendlich wird dieses u. a. durch Zeitersparnis für alle Beteiligte ausgeglichen.

Einen Sonderbereich bilden das Gebärdensprachendolmetschen und das Schriftdolmetschen für Menschen mit Beeinträchtigung der Sinne.

Bitte besprechen Sie die Details Ihres Anliegens mit mir. Gerne unterbreite ich Ihnen einen Kostenvoranschlag, ohne dass hieraus Kosten oder eine Verpflichtung für Sie entstehen. Eine seriöse und verlässliche Angabe über die entstehenden Kosten kann Ihnen ein professioneller Dolmetscher nämlich nur dann geben, wenn er eine genaue Vorstellung von der zu erbringenden Leistung hat.

Das Honorar ist im Wesentlichen abhängig von der Dolmetschart und vom Zeitaufwand. Hierzu ist es beispielsweise wichtig, Zweck und Zielgruppe des Dolmetschens zu kennen und sich ein Bild vom Aufwand für den Einsatz selbst und dessen Vorbereitung (Einlesen, Recherche, Terminologie usw.) zu machen. Daher sind Preise bei Dolmetschen so individuell wie die Aufträge der Kunden.

Das Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG) berücksichtigt, dass Simultaneinsätze in der Regel anstrengender sind als Konsekutiveinsätze (siehe auch nachfolgender Punkt: Welche Dolmetscharten gibt es?).

Bei Dolmetscheinsätzen rechne ich üblicherweise nach Zeitaufwand ab. Der Zeitaufwand umfasst den gesamten Zeitraum vom Verlassen des Büros bis zur Rückkehr. Außerdem die Zeit, die nötig ist, um sich auf den Einsatz inhaltlich und terminologisch vorzubereiten.

Das für stundenweise Einsätze zu zahlende Honorar wird wie folgt errechnet:
Anzahl angebrochener Stunden x vereinbartes Stundenhonorar.

Für längere Einsätze wird ein Tagessatz fällig.

Bitte beachten Sie, dass Honorare grundsätzlich Nettopreise sind und sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer verstehen.

Für bestimmte Amtshandlungen oder Geschäfte (z. B. Dolmetschen bei Gericht oder Notar) und auch die Übersetzung von damit zusammenhängenden Dokumenten (z. B. Personenstandsurkunden, Verträgen) ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der sogenannten Sachverständigen erforderlich.

Aus diesem Grunde müssen für Gerichte und Behörden tätige Sachverständige Nachweise über ihre Qualifikation (z. B. Prüfungsurkunden) und ihre persönliche Integrität (z. B. polizeiliches Führungszeugnis) vorlegen, um derartige Aufgaben wahrnehmen zu können.

Die Ernennung durch das zuständige Landgericht erfolgt in Bayern durch öffentliche Bestallung und allgemeine Beeidigung, entsprechend trägt ein Gerichtsübersetzer / -dolmetscher den offiziellen Titel „Öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer / Dolmetscher für die (deutsche und) … Sprache“. Allgemein beeidigte Übersetzer / Dolmetscher werden nicht für jede Amtshandlung einzeln vereidigt, sondern berufen sich auf ihren vor dem Präsidenten des Landgerichtes geleisteten allgemeinen Eid.

Die öffentliche Bestallung und Beeidigung beinhaltet, dass Sie sich auf die Geheimhaltungspflicht und Vertrauenswürdigkeit des Übersetzers / Dolmetschers verlassen können.

Nur öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzer sind befugt, für behördliche, gerichtliche, notarielle oder ähnliche Zwecke angefertigte Übersetzungen zu beglaubigen, das heißt, mittels Rundstempel zu bestätigen, dass die Übersetzung richtig und vollständig, also glaubwürdig ist.

Auch wenn der gleichlautende Begriff es vermuten lässt, sind wir beeidigten Übersetzer nicht befugt, beglaubigte Kopien anzufertigen. Hierfür wenden Sie sich bitte an einen Notar Ihres Vertrauens.

Im internationalen Urkundenverkehr ist es in der Regel nötig, dass die Echtheit einer ausländischen Urkunde durch eine Legalisation oder Apostille bestätigt wird. Bitte erkundigen Sie sich bei der Stelle, bei der Sie die Dokumente vorlegen, ob für Original und / oder Übersetzung eine Legalisation / Apostille erforderlich ist. Beide, Legalisation und Apostille, sind in der Regel mitzuübersetzen.

Für Dokumente aus Hispanoamerika, die in Deutschland vorgelegt werden sollen, heißt das konkret: Zunächst müssen oft mehrere übergeordnete Behörden des jeweiligen hispanoamerikanischen Landes die Befugnis der jeweiligen untergeordneten Stelle bestätigen, bevor als letzte Stufe die Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland die Befugnis beispielsweise des Mitarbeiters des jeweiligen Außenministeriums bestätigt. Nach der Liste des Deutschen Notarinstituts (Stand: 06.10.2023) sind Legalisationen derzeit für Dokumente aus der Dominikanischen Republik und Kuba nötig.

Wenn das Land dem Haager Abkommen beigetreten ist, kann die Bestätigung der Echtheit durch die vereinfachte Form einer Apostille erfolgen. In diesem Fall erfolgt die Bestätigung durch eine bestimmte vorgesetzte Stelle desjenigen Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde. Nach der Liste des Deutschen Notarinstituts (Stand: 08.10.2020) ist dies derzeit für Argentinien, Bolivien, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Kolumbien, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Spanien, Uruguay und Venezuela möglich.

Umgekehrt ist es bei Übersetzungen für Hispanoamerika in der Regel nötig, dass eine deutsche übergeordnete Stelle eine entsprechende Legalisation (vereinfachte Form: Apostille) an das Originaldokument und / oder die Übersetzung anbringt. Beide, Legalisation und Apostille, sind in der Regel mitzuübersetzen.

Auf Grund meiner Beeidigung nach deutschem und spanischem Recht reicht für Deutschland und Spanien meine Beglaubigung der Übersetzung aus, das heißt, für meine für Deutschland und Spanien bestimmten Übersetzungen ist keine Apostille erforderlich. Eine Apostille für das jeweilige Originaldokument kann aber trotzdem erforderlich sein und muss mitübersetzt werden.

Legalisationen / Apostillen für meine für Hispanoamerika bestimmten Übersetzungen stellt die Präsidialstelle des Landgerichtes Aschaffenburg aus.

Weitere Informationen:
Auswärtiges Amt
Deutsches Notarinstitut

Prinzipiell ist dies möglich, jedoch nicht anzuraten.

Urkundenübersetzer haben eine spezielle Ausbildung, in der sie u. a. gelernt haben, wie Dokumente von einer Sprache in die andere zu übertragen sind, welche Unterschiede es in den einzelnen Rechtssystemen gibt und welche äußere Form zu beachten ist.

Ein professioneller Übersetzer, der mit seinem Rundstempel und seinem Namen für die Richtigkeit der Übersetzung bürgt, wird sich die Fremdübersetzung sehr genau durchlesen und gegebenenfalls auch Änderungen vornehmen. Für diesen Zeitaufwand wird üblicherweise ein Korrekturhonorar fällig, welches selten deutlich günstiger ist als eine komplette Übersetzung.

Gerne stehe ich als Koordinatorin zur Verfügung, wenn Sie ein Projekt abwickeln möchten, bei dem neben Spanisch weitere Sprachen benötigt werden.

Dabei greife ich auf ein Netzwerk mit langjährigen qualifizierten Kollegen zurück.

Die Übersetzer und Dolmetscher dieses Netzwerks sind ausschließlich in eigenem Namen und auf eigene Rechnung tätig. Jedes Mitglied haftet allein für die von ihm erbrachten Übersetzungs- und Dolmetschleistungen.

Bei Arbeitssprachen und Fachgebieten, die ich nicht anbiete, stelle ich gerne den Kontakt zu entsprechend qualifizierten Kollegen her. In der Regel kenne ich diese seit Jahren persönlich und habe mit ihnen auch bereits zusammengearbeitet. Rufen Sie mich einfach an.

Sie sind jedoch nicht auf mich angewiesen. Entsprechend qualifizierte Kollegen mit einem Ihrem Bedarf entsprechenden Studium, Fachgebiet, Berufserfahrung und Fortbildung finden Sie auch auf der Website der Regionalgruppe Aschaffenburg des Bundesverbandes der Übersetzer und Dolmetscher (www.uebersetzer-aschaffenburg.de oder  www.dolmetscher-aschaffenburg.de) bzw. in der nationalen Datenbank unseres Berufsverbandes (www.suche.bdue.de).

Sprechen Sie mich auf Ihre konkreten Wünsche an. Wenn Sie aus zeitlichen oder sonstigen Gründen bestimmte Dinge nicht selbst erledigen können, bin ich Ihnen gegen ein entsprechendes Stundenhonorar gerne behilflich.

Nein.
Dolmetscher / Übersetzer einerseits und Sprachlehrer andererseits sind zwei verschiedene Disziplinen, auch wenn es Kollegen gibt, die beides anbieten.
Ergänzend zum Übersetzen und Dolmetschen biete ich jedoch Stadtführungen in spanischer Sprache durch meine Heimatstadt Aschaffenburg an.

Sie haben noch andere Fragen?

Schreiben Sie mir doch einfach eine E-Mail oder rufen Sie mich unter +49 (0) 6021 – 95001 an.