Fachübersetzungen (= schriftliche Übertragung)
vom Deutschen ins Spanische / aus dem Spanischen ins Deutsche
vom Deutschen ins Spanische / aus dem Spanischen ins Deutsche
Durch meine Beeidigungen nach deutschem und spanischem Recht bin ich befugt, Dokumente für rechtliche Zwecke zu übersetzen, wie z. B.:
Mein zweiter Schwerpunkt sind technische Übersetzungen. Dabei liegt mir besonders der Bereich Maschinenbau, was sich durch meine frühere Anstellung im Bereich Flurfördertechnik verstärkt hat. Vor allem übersetze ich gerne:
Bei Bedarf erhalten Sie meine Übersetzung in beglaubigter Form, das heißt, als Ausdruck mit einer Bestätigung mit Unterschrift und Rundstempel, dass die von mir auf Grund des mir vorgelegten Originals angefertigte Übersetzung richtig und vollständig ist. Gerne kann ich Ihnen auch mehrere Ausfertigungen meiner Übersetzung übergeben.
Auch wenn der gleichlautende Begriff es vermuten lässt, sind wir beeidigten Übersetzer nicht befugt, beglaubigte Kopien anzufertigen. Hierfür wenden Sie sich bitte an einen Notar Ihres Vertrauens.
vom Deutschen ins Spanische / aus dem Spanischen ins Deutsche
Im Rahmen der Rechtspflege und der öffentlichen Verwaltung begleite ich meine Kunden z. B. zu:
Für geschäftliche Anlässe stehe ich gerne zur Verfügung bei:
Sie sind zum ersten Mal in unserer schönen Stadt Aschaffenburg und möchten gerne etwas mehr über sie erfahren? Oder vielleicht haben Sie auch zum ersten Mal Zeit und Gelegenheit, einen kleinen Rundgang zu unternehmen? Dann zeige ich Ihnen, Ihren Kunden oder Gästen gerne bei einem lockeren Spaziergang in spanischer Sprache einige der schönsten Facetten meiner Heimatstadt.
Im Bereich Downloads finden Sie ein Faltblatt mit näheren Informationen.
Vertrauen Sie sich meiner Führung an, und lernen Sie mit mir die wichtigsten Fakten und Anekdoten zu Aschaffenburg kennen.
Ich freue mich darauf, Sie begleiten zu dürfen!